„Wenn ich nicht mehr bin, soll alles mein Sohn bekommen!“

Wer erbt eigentlich, wenn es kein Testament gibt? Wann sollte man selbst festlegen, was nach dem eigenen Tod geschehen soll? Und was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis? Genau darum geht es in der H.E.L.P.-Fortbildung (Hilfreiche Entlastung und lindernde Pflege) „Wenn ich nicht mehr bin, soll alles mein Sohn bekommen“ – So funktioniert es mit dem Erbe, die am 2. September 2026 von 18 bis 20 Uhr in der VHS, Langemarkstraße 19 – 21, Oberhausen, stattfindet.

Dozent ist Matthias Aengenvoort, Rechtsanwalt und Notar aus Oberhausen. Er erklärt, was die gesetzliche Erbfolge vorsieht und wann ein Testament sinnvoll sein kann. Denn unser Erbrecht folgt in seinen Grundzügen noch immer einem Familienbild aus dem 19. Jahrhundert: ein verheiratetes Paar mit gemeinsamen Kindern. „Wenn die sich dann auch noch untereinander verstehen, braucht man kein Testament“, sagt Aengenvoort. Heute sehen Familien jedoch häufig anders aus. Gibt es Kinder aus früheren Beziehungen, mehrere Ehen oder keine eigenen Kinder, können Menschen Teil einer Erbengemeinschaft werden, mit denen man selbst vielleicht gar nicht gerechnet hätte.



„Der Mensch stirbt entweder mit Testament oder ohne Testament“, erinnert Aengenvoort an einen Satz seines früheren Erbrechtsprofessors. In der Fortbildung erläutert er deshalb auch die unterschiedlichen Testamentsformen und räumt mit verbreiteten Irrtümern auf. So haben Geschwister beispielsweise keinen Pflichtteilsanspruch.



Nach einem kurzen Einführungsvortrag bleibt viel Zeit für Fragen. Dabei geht es um grundsätzliche Informationen und Orientierung, nicht um eine individuelle Rechtsberatung. „Wenn es zu kompliziert wird, muss man sich den konkreten Fall in Ruhe anschauen“, sagt Aengenvoort. Die H.E.L.P.-Fortbildung soll vor allem dabei helfen, die wichtigsten Begriffe und Möglichkeiten des Erbrechts besser zu verstehen.



Die Veranstaltung richtet sich an Angehörige, Zugehörige, Interessierte sowie Menschen, die sich frühzeitig Gedanken darüber machen möchten, wie ihr Nachlass später geregelt werden soll. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich.



Die Anmeldung ist ab sofort telefonisch möglich unter 0208 – 8252385 oder über www.hospizakademie-oberhausen.de. Die Teilnahme ist auf 20 Personen begrenzt.